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  Wer Unrecht schweigend hinnimmt, macht sich mitschuldig.
(Mahatma Gandhi)

Wir freuen uns, dass Sie unsere neue Internet-Präsenz besuchen. Als mutige  Non-Profit Organisation wollen wir Sie gerne auch online mit allen Informationen rund um unsere Tätigkeiten versorgen. Ein neuartiges Content-Management-System wird es uns ermöglichen, Sie an dieser Stelle stets aktuell auf dem Laufenden zu halten.







Margrit Zopfi















Esther Wyler


Urteil im Fall Margrit Zopfi und Esther Wyler

Das Bundesgericht hat die Verurteilung von Margrit Zopfi und Esther Wyler gestützt. Damit hat es das oberste Gericht versäumt, das Whistleblowing zu schützen und Klarheit zu schaffen, unter welchen Voraussetzungen Whistleblower an die Öffentlichkeit treten können.

Lesen Sie die ganze Pressemitteilung im PDF:


Medienmitteilung.pdf


Und hier eine Zsammenstellung der Pressekommentare:


Swissdox_Dokumente.pdf


Zum Bundesgerichtsurteil:


Bundesgterichtsurteil.pdf



EstherWyler berätWhistleblower


Nach ihremAbgangbei der Ostermundiger Verwaltung macht sich EstherWyler selbstständig.Die Streiterin gegenMissbräuche will Leuten helfen, die Ähnliches erlebenwie sie beimZürcher Sozialamt. In ihrerWohnung in Schönbühl
räumt sie ein, dass sie gelitten habe.
Mehr dazu im Artikel der BZ vom 28. September 2011.


Esther Wyler berät Whistleblower.pdf




Störfall im Sozialamt

von Alex Baur

Am 21. September wurde dieses neue, brisante Buch an einer Vernissage im Volkshaus Zürich vorgestellt. Roger Schawinski unterhielt sich mit Alex Baur über den Inhalt und die Hintergründe. Das zahlreich erschienene Publikum hatte anschliessend Gelegenheit Fragen zu stellen und äusserte sich über die Missstände im Zürcher Sozialamt. Beim Apéro bot sich den Anwesenden eine weitere Gelegenheit zum regen Meinungsaustausch.
Bilder zu dieser Vernissage finden Sie unter dem Link:
                                                          

http://www.persoenlich.com/galerie/i_galerie.cfm#view=imageDetail&event_id=10472111&parentPage=1&parentParentPage=1&id=173349989













http://www.elsterverlag.ch/html/index.php?id=40&tx_ttproducts_pi1[backPID]=30&tx_ttproducts_pi1[product]=73&cHash=40e2838


Medienmitteilung von Margrit Zopfi und Esther Wyler

Whistle-Blower-Prozess geht weiter

Margrit Zopfi und Esther Wyler haben beschlossen, das Urteil des Zürcher Obergerichtes vom Bundesgericht überprüfen zu lassen. Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch hat die Vertretung der ehemaligen Controllerinnen des Zürcher Sozialamtes übernommen, die nach seiner Meinung freizusprechen sind.

 Mit Urteil vom 11. Januar 2011 hat das Obergericht des Kantons Zürich uns der Verletzung des Amtsgeheimnisses für schuldig befunden und damit Freispruch durch das Bezirksgericht Zürich aufgehoben. Als damalige Controllerinnen beim Zürcher Sozialdepartement hatten wir im Frühling 2007 einem Journalisten der Weltwoche vertrauliche Akten überreicht, die von Misswirtschaft im Amt zeugten. Wie schon das Bezirksgericht kam auch die Oberinstanz zum Schluss, dass im konkreten Fall ein erhebliches öffentliches Interesse am Aufdecken der Missstände bestand. Alle bislang mit dem Fall befassten Richter haben sodann einstimmig festgehalten, dass in keinem einzigen Fall die Privatsphäre von Fürsorgebezügern verletzt wurde, dass unsere Motive ohne Eigennutz waren und dass wir im Amt selber keine Möglichkeit hatten, gegen die Missstände vorzugehen. Anders als die Vorinstanz vertraten die Oberrichter allerdings die Meinung, wir hätten uns vor dem Gang an die Öffentlichkeit an eine externe staatliche Instanz (beispielsweise die Sozialbehörde) wenden sollen.   Wir glauben nach wie vor, das Richtige getan zu haben, wir fühlen uns nicht schuldig. Zumal uns das Obergericht in allen für uns wichtigen Punkten recht gegeben hatte, neigten wir anfänglich trotzdem dazu, den Schuldspruch zu akzeptieren und unser Handeln als Akt des zivilen Ungehorsams zu betrachten, bei dem eine Verurteilung billigend in Kauf genommen wird. Nach mehr als drei Jahren des Prozessierens – in einem Verfahren, das wir notabene nie gesucht hatten und das uns nicht zuletzt auch finanziell stark belastete – wollten wir einen Schlussstrich ziehen. Eine wichtige Rolle spielte dabei auch die öffentliche Rehabilitierung, die uns über zahllose Solidaritätsbekundungen aus der Bevölkerung und insbesondere auch mit dem Publikumspreis des Prix Courage zuteilwurde. Zahlreiche Leute, die uns unterstützt hatten, baten uns gleichwohl, den  Entscheidend noch einmal zu überdenken. Nationalrat Filippo Leutenegger offerierte spontan, die Finanzierung für den Gang ans Bundesgericht sicherzustellen. Entscheidend war für uns vor allem auch die Meinung von Nationalrat Daniel Jositsch, Professor für Strafrecht an der Universität Zürich, der bereits früher in einem analogen Fall zum Schluss gekommen war, dass die vom Obergericht angewandte Praxis nicht mehr zeitgemäss ist, weil sie faktisch immer zu einer Verurteilung des Whistle-Blowers führt. Nach einer Analyse der obergerichtlichen Urteilsbegründung, die mittlerweile in schriftlicher Form vorliegt, kam Jositsch zum Schluss, dass eine Beschwerde beim Bundesgericht Aussicht auf Erfolg habe und auf jeden Fall der Rechtssicherheit dienen würde. Professor Jositsch erklärte sich denn auch bereit, das Verteidigungs-Mandat persönlich zu übernehmen und unsere Sache in Lausanne zu vertreten. Wenn wir dazu beitragen können, dass Whistle-Blower, die in eine ähnliche Situation geraten, inskünftig einen besseren rechtlichen Schutz geniessen, stellen wir unseren Fall in diesem Sinne gerne zu Verfügung. Inhaltlich werden wir, zumindest bis das Bundesgericht geurteilt hat, keine Stellung mehr nehmen. Wir stehen nicht für Interviews zur Verfügung. Falls noch Fragen technischer Natur offen sein sollten, wird Professor Jositsch diese nach Möglichkeit beantworten. Die Bundesrichter sollen ihr Urteil frei von öffentlichem Druck fällen. Danach wird sich weisen, inwieweit allenfalls neue Gesetze zum Schutz von Whistle-Blowern nötig sind.

Margrit Zopfi und Esther Wyler



http://www.kleinreport.ch/news/filippo-leutenegger-und-daniel-jositsch-bringen-whistleblower-fall-vors-bundesgericht-64676.html
                                                  

                                                        * * *

In eigener Sache: Margrit Zopfi und Esther Wyler wurden vom Obergericht wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt.

-  "Wir sind uns bewusst, dass wir uns mit diesem  Urteil keine Lorbeeren   verdienen!"
So der Vorsitzende Oberrichter Dr. Bussmann.

-  Und  Verteidiger Dr. V. Landmann sprach von einem "Pyrrhus-Sieg der Behörden".

-  Das Gerichtsurteil und das Plädoyer des Verteidigers Dr. V. Landmann als PDF zum herunterladen finden Sie auf der Seite
>Juristisches > Prozess Zopfi/Wyler

-  Die Umfrage des Tages Anzeigers online:
Sind Sie mit dem Urteil im Zürcher Whistleblower-Prozess einverstanden?
ergab folgendes Resultat:

Ja: 21.5%, Nein: 78.5%



Beachten Sie bitte auch die Neuen Dokumente auf der Seite >Pressespiegel<.


Wir werden Sie mit weiteren Kommentaren und Dokumentationen auf dem Laufenden halten.


WHO IS WHO IN ZÜRICH:


Margrit Zopfi und Esther Wyler wurden in der Rubrik Politik in den Kreis der
200 prominentesten Persönlichkeiten 2011 gewählt.

www.ww-magazin.ch



In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen:
 

Unsere Namen sind einer breiten Öffentlichkeit durch den sog. Whistleblower-Prozess bekannt geworden. Als ehemalige Mitarbeiterinnen des Stadtzürcher Sozialdepartements haben wir schweizweit die Debatte über Sozialhilfemissbrauch und bestehende Mängel bei der Ausrichtung von Sozialhilfe ins Rollen gebracht, indem wir Informationen über Misswirtschaft im Amt an die Presse weitergaben. In der Folge wurden die angeprangerten Missstände weitgehend bestätigt und das Sozialdepartement der Stadt Zürich neu strukturiert beziehungsweise schärfere Kontrollen und Sozialdetektive eingeführt. Gleichzeitig mussten wir uns wegen Amtsgeheimnisverletzung vor Gericht verantworten. Im September erlangten wir vor dem Zürcher Bezirksgericht einen Freispruch, obwohl die Richterin feststellte, dass wir das Amtsgeheimnis verletzt hätten. Wir hätten objektiv und subjektiv keine andere Wahl gehabt, urteilte die Richterin. Ende Oktober entschied die Staatsanwaltschaft, den Freispruch weiterzuziehen. Die Stadt Zürich ihrerseits ficht den Freispruch an. Der Termin für die Verhandlung vor Obergericht steht noch nicht fest.