Wer Unrecht schweigend hinnimmt, macht sich mitschuldig.
(Mahatma Gandhi)
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besuchen. Als mutige Non-Profit Organisation wollen wir Sie gerne auch
online mit allen Informationen rund um unsere Tätigkeiten versorgen. Ein
neuartiges Content-Management-System wird es uns ermöglichen, Sie an dieser
Stelle stets aktuell auf dem Laufenden zu halten.
Margrit Zopfi
Esther Wyler
Urteil im Fall Margrit Zopfi und Esther Wyler
Das Bundesgericht hat die Verurteilung von Margrit Zopfi und Esther Wyler gestützt. Damit hat es das oberste Gericht versäumt, das Whistleblowing zu schützen und Klarheit zu schaffen, unter welchen Voraussetzungen Whistleblower an die Öffentlichkeit treten können.
Nach ihremAbgangbei der Ostermundiger Verwaltung macht sich EstherWyler selbstständig.Die Streiterin gegenMissbräuche will Leuten helfen, die Ähnliches erlebenwie sie beimZürcher Sozialamt. In ihrerWohnung in Schönbühl räumt sie ein, dass sie gelitten habe. Mehr dazu im Artikel der BZ vom 28. September 2011.
Am 21. September wurde dieses neue, brisante Buch an einer Vernissage im Volkshaus Zürich vorgestellt. Roger Schawinski unterhielt sich mit Alex Baur über den Inhalt und die Hintergründe. Das zahlreich erschienene Publikum hatte anschliessend Gelegenheit Fragen zu stellen und äusserte sich über die Missstände im Zürcher Sozialamt. Beim Apéro bot sich den Anwesenden eine weitere Gelegenheit zum regen Meinungsaustausch. Bilder zu dieser Vernissage finden Sie unter dem Link:
Medienmitteilung
von Margrit Zopfi und Esther Wyler
Whistle-Blower-Prozess geht weiter
Margrit Zopfi
und Esther Wyler haben beschlossen, das Urteil des Zürcher Obergerichtes vom
Bundesgericht überprüfen zu lassen. Strafrechtsprofessor Daniel Jositsch hat die
Vertretung der ehemaligen Controllerinnen des Zürcher Sozialamtes übernommen, die nach seiner Meinung
freizusprechen sind.
Mit Urteil vom 11. Januar 2011 hat das Obergericht des
Kantons Zürich uns der Verletzung des Amtsgeheimnisses für schuldig befunden und
damit Freispruch durch das Bezirksgericht Zürich aufgehoben. Als damalige Controllerinnen
beim Zürcher Sozialdepartement hatten wir im Frühling 2007 einem Journalisten
der Weltwoche vertrauliche Akten überreicht, die von Misswirtschaft im Amt
zeugten. Wie schon das Bezirksgericht kam auch die Oberinstanz zum Schluss, dass
im konkreten Fall ein erhebliches öffentliches Interesse am Aufdecken der
Missstände bestand. Alle bislang mit dem Fall befassten Richter haben sodann einstimmig
festgehalten, dass in keinem einzigen Fall die Privatsphäre von Fürsorgebezügern
verletzt wurde, dass unsere Motive ohne Eigennutz waren und dass wir im Amt
selber keine Möglichkeit hatten, gegen die Missstände vorzugehen. Anders als
die Vorinstanz vertraten die Oberrichter allerdings die Meinung, wir hätten uns
vor dem Gang an die Öffentlichkeit an eine externe staatliche Instanz
(beispielsweise die Sozialbehörde) wenden sollen.
Wir glauben nach wie vor, das Richtige getan zu haben, wir
fühlen uns nicht schuldig. Zumal uns das Obergericht in allen für uns wichtigen
Punkten recht gegeben hatte, neigten wir anfänglich trotzdem dazu, den
Schuldspruch zu akzeptieren und unser Handeln als Akt des zivilen Ungehorsams
zu betrachten, bei dem eine Verurteilung billigend in Kauf genommen wird. Nach
mehr als drei Jahren des Prozessierens – in einem Verfahren, das wir notabene
nie gesucht hatten und das uns nicht zuletzt auch finanziell stark belastete –
wollten wir einen Schlussstrich ziehen. Eine wichtige Rolle spielte dabei auch
die öffentliche Rehabilitierung, die uns über zahllose Solidaritätsbekundungen
aus der Bevölkerung und insbesondere auch mit dem Publikumspreis des Prix
Courage zuteilwurde.
Zahlreiche Leute, die uns unterstützt hatten, baten uns gleichwohl,
den Entscheidend noch einmal zu
überdenken. Nationalrat Filippo Leutenegger offerierte spontan, die Finanzierung
für den Gang ans Bundesgericht sicherzustellen. Entscheidend war für uns vor
allem auch die Meinung von Nationalrat Daniel Jositsch, Professor für
Strafrecht an der Universität Zürich, der bereits früher in einem analogen Fall
zum Schluss gekommen war, dass die vom Obergericht angewandte Praxis nicht mehr
zeitgemäss ist, weil sie faktisch immer zu einer Verurteilung des
Whistle-Blowers führt. Nach einer Analyse der obergerichtlichen Urteilsbegründung,
die mittlerweile in schriftlicher Form vorliegt, kam Jositsch zum Schluss, dass
eine Beschwerde beim Bundesgericht Aussicht auf Erfolg habe und auf jeden Fall der
Rechtssicherheit dienen würde. Professor Jositsch erklärte sich denn auch
bereit, das Verteidigungs-Mandat persönlich zu übernehmen und unsere Sache in
Lausanne zu vertreten.
Wenn wir dazu beitragen können, dass Whistle-Blower, die in eine
ähnliche Situation geraten, inskünftig einen besseren rechtlichen Schutz geniessen,
stellen wir unseren Fall in diesem Sinne gerne zu Verfügung. Inhaltlich werden wir,
zumindest bis das Bundesgericht geurteilt hat, keine Stellung mehr nehmen. Wir
stehen nicht für Interviews zur Verfügung. Falls noch Fragen technischer Natur
offen sein sollten, wird Professor Jositsch diese nach Möglichkeit beantworten.
Die Bundesrichter sollen ihr Urteil frei von öffentlichem Druck fällen. Danach
wird sich weisen, inwieweit allenfalls neue Gesetze zum Schutz von
Whistle-Blowern nötig sind.
In eigener Sache: Margrit Zopfi und Esther Wyler wurden vom Obergericht wegen Amtsgeheimnisverletzung verurteilt.
- "Wir sind uns bewusst, dass wir uns mit diesem Urteil keine Lorbeeren verdienen!" So der Vorsitzende Oberrichter Dr. Bussmann. - Und Verteidiger Dr. V. Landmann sprach von einem "Pyrrhus-Sieg der Behörden".
- Das Gerichtsurteil und das Plädoyer des Verteidigers Dr. V. Landmann als PDF zum herunterladen finden Sie auf der Seite >Juristisches > Prozess Zopfi/Wyler
- Die Umfrage des Tages Anzeigers online: Sind Sie mit dem Urteil im Zürcher Whistleblower-Prozess
einverstanden? ergab folgendes Resultat: Ja: 21.5%, Nein: 78.5%
Beachten Sie bitte auch die Neuen Dokumente auf der Seite >Pressespiegel<.
Wir werden Sie mit weiteren Kommentaren und Dokumentationen auf dem Laufenden halten. WHO IS WHO IN ZÜRICH:
Margrit Zopfi und Esther Wyler wurden in der Rubrik Politik in den Kreis der 200 prominentesten Persönlichkeiten 2011 gewählt.
www.ww-magazin.ch
In aller Kürze sollten Sie folgendes über uns wissen:
Unsere Namen sind einer breiten Öffentlichkeit durch den
sog. Whistleblower-Prozess bekannt geworden. Als ehemalige Mitarbeiterinnen des
Stadtzürcher Sozialdepartements haben wir schweizweit die Debatte über
Sozialhilfemissbrauch und bestehende Mängel bei der Ausrichtung von
Sozialhilfe ins Rollen gebracht, indem wir Informationen über
Misswirtschaft im Amt an die Presse weitergaben. In der Folge wurden die
angeprangerten Missstände weitgehend bestätigt und das Sozialdepartement der
Stadt Zürich neu strukturiert beziehungsweise schärfere Kontrollen und
Sozialdetektive eingeführt. Gleichzeitig mussten wir uns wegen
Amtsgeheimnisverletzung vor Gericht verantworten. Im
September erlangten wir vor dem Zürcher Bezirksgericht einen Freispruch, obwohl
die Richterin feststellte, dass wir das Amtsgeheimnis verletzt hätten.
Wir hätten objektiv und subjektiv keine andere Wahl gehabt, urteilte die
Richterin. Ende Oktober entschied die Staatsanwaltschaft, den Freispruch
weiterzuziehen. Die Stadt Zürich ihrerseits ficht den Freispruch an. Der
Termin für die Verhandlung vor Obergericht steht noch nicht fest.